Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Inhalt verantwortlich und Medieninhaber von www.RADIO089.de
Gisela Kraus
Rundfunkplatz 2, 80335 München
Postanschrift: Sportplatzstraße 68, 85716 Unterschleissheim
USt-IdNr.: DE171832482
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1. Für alle Hörfunk-Werbeaufträge (Spotwerbung, Sonderwerbeformen etc.) gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen sowie die jeweils geltende Preisliste, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Für jegliche sonstigen Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in entsprechender Weise.
2. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch RADIO089 verbindlich. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für genau namentlich genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung für mehr als einen Werbungstreibenden innerhalb eines Werbeauftrags (Verbundwerbung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RADIO089. Alle Angebote behalten ihre Gültigkeit maximal 90 Kalendertage nach Ausfertigung.
3. RADIO089 behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich RADIO089 vor, einzelne Ausstrahlungen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlung von Werbesendungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 10. Erfolgt die Zurückweisung eines Auftrags oder von Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er unverzüglich für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ansonsten bleibt es bei der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.
4. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von RADIO089 vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss spätestens acht Wochen vor dem ersten Tag der Ausstrahlung bei RADIO089 eingehen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht auch bei Einhaltung dieser Frist nicht. Auch im Falle des aus Kulanz seitens RADIO089 gewährten Rücktritts sind folgende Storno-Gebühren zu bezahlen: bis zu sechs Wochen vor Vertragsbeginn 30 % des Auftragswerts, bis zu vier Wochen vor Vertragsbeginn 70 % des Auftragswerts, danach 100 % des Auftragswerts.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen für die Werbespots inklusive Einschalt- sowie Motivpläne und Tonträger rechtzeitig, mindestens sieben Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin RADIO089 zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überprüfung der Sendeunterlagen durch RADIO089 besteht nicht. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die vereinbarte Sendezeit voll in Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.
6. Soweit RADIO089 für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots vornimmt, werden alle anfallenden Fremdkosten, wie z.B. für Texter, Agentur, etc. sowie die mit dem Auftraggeber für die Werbespotproduktion vereinbarte Vergütung, getrennt in Rechnung gestellt. Die Produktionskosten sind sofort zur Zahlung fällig. Urheber-, Leistungsschutz-und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion entstehen, werden dem Auftraggeber nur insofern zur Nutzung übertragen, wie er sie im Rahmen des Auftrags zur Nutzung des Werbespots benötigt. Weitergehende Nutzungsrechtübertragungen sind damit nicht verbunden.
7. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbesendungen und stellt RADIO089 von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter, insbesondere von werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen, frei. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche zur Verwertung und Nutzung im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf dem von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, mit Ausnahme der Senderechte für GEMA-Repertoire, verfügt und sie zur Auftragsdurchführung übertragen kann. Er überträgt RADIO089 sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an dem Gegenstand des Werbeauftrags, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit GEMA/GVL erforderlichen Angaben mitzuteilen. Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen des Auftraggebers evtl. anfallende GEMA bzw. GVL-Gebühren werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
8. Die vereinbarten Sendezeiten oder sonstigen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden – es sei denn, sie sind ausschließlich verlangt und von RADIO089 schriftlich bestätigt worden.
9. Soweit Werbesendungen mit erheblicher technischer Minderqualität ausgestrahlt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung im entsprechenden Verhältnis zum Maß der qualitativen Beeinträchtigung. Vor einer Minderung ist RADIO089 zu einer Ersatzausstrahlung berechtigt. Der Auftraggeber hat RADIO089 schriftlich zur Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht diese Frist oder ist die Werbesendung erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne von Satz 1, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung. Soweit der Auftrag in beiden Fällen gänzlich ausgefallen ist, ist der Auftraggeber zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu prüfen und RADIO089 alle offensichtlichen Mängel binnen zwei Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen sämtliche Ansprüche. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt.
10. Für Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet RADIO089, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vertreter und Gehilfen. Bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren adäquaten Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Nettoauftragswerts.
11. Die Sendeaufträge werden am Monatsanfang vor Ausstrahlung in Rechnung gestellt, wobei sich die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer verstehen. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Bei jeglichem Zahlungsverzug ist RADIO089 berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags zurückzustellen bzw. neue Aufträge nicht auszuführen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Online-Werbeschaltungen
1. Für alle Verträge über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet, zum Zwecke der Veröffentlichung und Verbreitung, auf den Websites von RADIO089 gelten ausschließlich die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen.
2. Werbemittel im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:
– Bildern, Texten, Tonfolgen und Bewegtbildern;
– aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber vorgegeben wird (Link).
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.
3. Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet RADIO089 nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
4. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an RADIO089 alle für die Nutzung des Werbemittels, bzw. für die vereinbarte werbliche Veröffentlichung in Online- Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
5. Ein von RADIO089 zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei – Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware;
– Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;
– Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten;
– unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste;
– Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
6. Ergänzend zu diesen zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Online-Werbeschaltungen die vorstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, insbesondere auch in Bezug auf Gewährleistungsbestimmungen.
Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
RADIO089 verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.
Copyright/Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen von RADIO089 oder von ihr beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden. Dies gilt auch für Angebotsunterlagen, Abbildungen, Graphiken, Konzepte und Strategievorschläge. Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von RADIO089 zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von RADIO089 oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von RADIO089, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.
Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. RADIO089 ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Insoweit ist der Auftraggeber verpflichtet, RADIO089 von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
RADIO089 ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zweck der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
RADIO089 darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde widerspricht einer solchen Nutzung schriftlich.
Bearbeitung oder Veränderung der von RADIO089 gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von RADIO089 zulässig.
Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung von RADIO089 oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.